Reisebedingungen für Expeditionen und Trekking-Touren
Ein Vertrag zwischen den Parteien gilt als abgeschlossen, sobald FC den Anzahlungsbetrag des Kunden für die jeweilige Reise erhalten hat. Die Zahlung erfolgt mit der Anmeldung oder zu einem vereinbarten Fälligkeitsdatum. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist FC nicht an den Vertrag gebunden.
Der Vertrag umfasst die auf der Website fox-challenge.de beschriebenen Reisen sowie die vorliegenden Reisebedingungen. FC behält sich das Recht vor, Änderungen am Programm vorzunehmen, sofern der Kunde darüber informiert wird. (Dies kann z. B. eine abweichende Route aufgrund von Wetterrisiken oder offenem Meereis sein.)
FC behält sich das Recht vor, Preise bei Veränderungen staatlicher Steuern und/oder Transportkosten und/oder der jeweiligen Währungen anzupassen. Preisanpassungen werden spätestens 20 Tage vor Abreise bekannt gegeben. Übersteigt eine Preiserhöhung 8 %, hat der Kunde das Recht, den Vertrag kostenfrei zu kündigen. Dem Kunden steht nach Bekanntgabe der Preiserhöhung eine Mindestfrist von 3 Tagen zur Kündigung zu. (Dies kann bei Expeditionen zum Nord- oder Südpol relevant werden.)
Die Anzahlung beträgt mindestens:
Medizinische, persönliche und sonstige Formulare der lokalen Logistikpartner von FC müssen ausgefüllt werden.
Expeditionen erfordern eine langfristige Planung. Flugzeugmiete und Treibstoff, der Bau von Landebahnen und Camps, Verpflegung, Ausrüstung, Genehmigungen, Versicherungen, Bankbürgschaften, Versand und die Buchung von Transportmitteln müssen weit im Voraus bezahlt werden. Aus diesem Grund gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Der Kunde hat das Recht, die Tour zu stornieren und bereits gezahlte Beträge zurückzuerhalten, wenn am Zielort oder in dessen unmittelbarer Umgebung innerhalb von 14 Tagen vor Abreise Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, gefährliche übertragbare Krankheiten oder vergleichbare Ereignisse eingetreten sind und begründete Annahmen bestehen, dass diese Zustände auch während des Reisezeitraums andauern. Gleiches gilt, wenn vergleichbare Probleme auf oder entlang der Reiseroute auftreten und diese ein wesentliches Risiko für den Kunden darstellen. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss von den entsprechenden Umständen wusste oder hätte wissen müssen.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Versicherung gegen Reiserücktritts- und Reiseabbruchkosten. Alle Versicherungen werden vom Kunden selbst getragen. Bei den meisten Touren ist eine Reise- und Notfallevakuierungsversicherung verpflichtend.
FC haftet nicht für Krankheiten, Verletzungen oder Todesfälle während einer Expedition, noch für unversicherte Eigentumsschäden des Kunden.
Die vertragliche Haftung von FC für Schäden, die nicht auf Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit zurückzuführen sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, sofern diese nicht grob fahrlässig verursacht wurden. Soweit internationale Abkommen oder darauf basierende gesetzliche Bestimmungen Ansprüche gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Bedingungen entstehen lassen, einschränken oder ausschließen, kann FC sich ebenfalls darauf berufen. Weitergehende Ansprüche aus internationalen Abkommen bleiben unberührt.
FC ist nicht verantwortlich für Personenschäden (ob tödlich oder nicht) oder Sachschäden, die aus Kriegshandlungen, Terrorismus, Aufstand, Rebellion oder ähnlichen zivilen oder militärischen Ereignissen in Herkunfts-, Ziel- oder Transitländern resultieren.
Alle Teilnehmer müssen eine persönliche, erweiterte Reiseversicherung für die gesamte Reise (von zu Hause bis zurück nach Hause) abschließen, die auch die Kosten einer medizinischen Evakuierung im Falle einer Verletzung oder Erkrankung umfasst. Bitte beachten Sie, dass eine Standard-Reiseversicherung die von uns bereisten Regionen, Höhenlagen oder Schwierigkeitsgrade nicht immer abdeckt. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, einen ausreichenden Versicherungsschutz sicherzustellen. (eine Alpenvereinsversicherung hilft weitestgehend bei unseren Reisen)
Der Kunde hat das Recht, die Tour auf eine dritte Person zu übertragen, die alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Voraussetzung ist, dass FC rechtzeitig informiert wird und keine einschränkenden Regelungen bestehen – z. B. hinsichtlich Genehmigungen, Visa- oder Gesundheitsanforderungen –, oder dass der Logistikpartner (wie ALE oder Centre Polus) keine Änderungen in seinen Flugplänen akzeptiert.
FC behält sich das Recht vor, die Tour vor Abreise abzusagen, wenn nicht die erforderliche Mindestzahl zahlender Teilnehmer erreicht wird. FC wird dennoch versuchen, die Tour durchzuführen, ggf. durch Zusammenlegung mit anderen Gruppen oder Preisanpassung – stets in Absprache mit den Teilnehmern. Ist die Durchführung aufgrund mangelnder Nachfrage unmöglich, werden alle gezahlten Beträge vollständig erstattet.
FC behält sich das Recht vor, die Tour ohne Schadensersatzpflicht abzusagen, wenn diese aufgrund von Umständen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann – d. h. Umstände, die bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren und deren Folgen FC weder vermeiden noch abwenden konnte. In diesem Fall erstattet FC alle Zahlungen für die eigentliche Reise, mit Ausnahme jener Kosten, die nicht rückerstattungsfähig sind – wie bereits bezahlte Genehmigungen, Logistikvorleistungen, verbrauchter Flugzeugtreibstoff, Flugzeugmiete, Reise- und Unterkunftskosten sowie bereits genutzte und bezahlte Leistungen.
FC haftet ebenso nicht für Schadensersatz, wenn die oben genannten Umstände die Qualität der Tour beeinträchtigen.
Möchte der Kunde einen Mangel reklamieren, verpflichtet er sich, FC innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren. Wird ein Mangel nach Beginn der Tour festgestellt, ist die Reklamation so weit wie möglich vor Ort geltend zu machen. In jedem Fall muss die Beschwerde spätestens 2 Wochen nach Ende der Tour bei FC eingehen, es sei denn, besondere Umstände rechtfertigen eine Fristverlängerung.
Alle Streitigkeiten unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.
Es ist wichtig zu betonen, dass Ihre Reise nicht mit einer normalen organisierten Reise vergleichbar ist. Es bestehen bekannte und unbekannte Risiken, und es gelten besondere Bedingungen. Unfälle und Verletzungen können vorkommen, und alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr teil.
Alle Teilnehmer müssen eine Haftungsfreistellungserklärung unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass sie dies vollständig verstehen und auf eigenes Risiko an der Reise teilnehmen, dies ist mit Vertragsabschluss zur jeweiligen Tour gemacht.
FC behält sich das Recht vor, unsere Touren im Internet und in den Medien zu bewerben. Dies umfasst häufig Fotos und Videos von Teilnehmern, deren Vornamen genannt werden können. Teilnehmer, die nicht möchten, dass ihr Foto oder Name auf diese Weise verwendet wird, müssen dies vorab mitteilen.
Sie sind selbst für die Beschaffung gültiger Genehmigungen, Visa usw. verantwortlich. Bitte überprüfen Sie diese unmittelbar vor und nach der Buchung.
Expeditionspersonal, Piloten und Guides werden alles daran setzen, auftretende Probleme zum Wohle der Gruppe und der Expedition insgesamt zu lösen.
Sie sind verpflichtet, die Anweisungen der Expeditionsleiter während der Reise zu befolgen.
Im Falle einer Verletzung eines Teilnehmers (bis zu einem bestimmten Verletzungsgrad) wird die Rettung für diese Person organisiert – die Gruppe setzt die Expedition fort.
Wer seine Pflichten grob vernachlässigt, andere Teilnehmer, Expeditionsmitglieder oder Personal gefährdet, in Verlegenheit bringt oder benachteiligt, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden und verliert jeglichen Anspruch auf Erstattung. Bei Ausschluss nach Reisebeginn werden dem Teilnehmer die Kosten für die Rückreise in Rechnung gestellt – was ggf. das Chartern eines Flugzeugs/Helikopters aus dem Expeditionsgebiet beinhalten kann. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verursachung von Schäden können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Sie sind persönlich für den Abschluss aller erforderlichen Versicherungen verantwortlich (Reise-, Storno-, Unfall-, Kranken- und Evakuierungsversicherung). Sie verpflichten sich, Abfahrtszeiten zu kennen und den Anweisungen von Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Flughafen usw. Folge zu leisten. Wenn Sie keine gültige Versicherung abschließen oder diese im Schadensfall nicht greift, kann FC keine Haftung für Verletzungen oder Erkrankungen während der Reise übernehmen.
Fox-Challenge empfiehlt generell den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer internationalen Reisekrankenversicherung, die auch die Kosten einer Rückführung im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung abdeckt. In einigen Regionen können die Rettungskosten sehr hoch sein.